Teilnehmerkreis Sachkunde – „großer Asbestschein“
- Geeignet für Bauleiter, SiGeKo, Handwerker (z.B. Schreiner, Dachdecker, Zimmerer, SHK, Elektroinstallateure, Maler etc.), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor die insbesondere Umgang mit schwachgebundenem Asbest haben
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Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren
Qualifikation nach dem Seminar
- Durchführung & Beaufsichtigung von sämtlichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), insbesondere an schwach gebundenem Asbestprodukten gemäß Anlage 3 TRGS 519
- Außerdem dürfen sämtliche „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519 sowie Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519 durchgeführt werden
- Fachkunde nach TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 sind im Lehrgang inkludiert
Themenschwerpunkte Sachkunde Lehrgang TRGS 519 Anlage 3
- Eigenschaften und Gesundheitsgefahren vom Gefahrstoff Asbest
- Verwendung von Asbest/KMF
- Vorschriften und Regelungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest (insb. Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, DGUV Regeln)
- Personelle Anforderungen bei Gefahrstoffen sowie Arbeitsschutz
- Vorbereitung der entsprechenden Anzeigen der zuständigen Behörde gemäß Anlage 1.1 – 1.3 TRGS 519, Anfertigen von Betriebsanweisungen, Unterweisungsprotokollen & Gefährdungsbeurteilungen
- Sicherheitstechnische Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen, Arbeitsweisen, Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen, technische Ausrüstung eines Sanierungsbetriebes
- Gerätefachkunde nach TRGS 519 + Fachkunde nach TRGS 521
- Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabemessungen von Schwarzbereichen
- Abfallentsorgung sowie Transport von asbesthaltigen Produkten, insb. von schwach gebundenen Asbestprodukten
Referenten
- Erfahrene Fachdozenten, SiGe-Koordinatoren & Ingenieure aus der Praxis mit handwerklichem Background
- StellvertreterInnen der zuständigen Behörde als regionale, behördliche Instanz gemäß Gefahrstoff-Verordnung
Abschluss & Gültigkeit des Lehrgangs
- Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung gemäß TRGS 519 Anlage 3 ab, welche schriftlich abgelegt wird.
- Die Prüfung wird von einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich das Seminar durchgeführt wird, geleitet.
- Bei erfolgreicher Prüfung gilt der Sachkundenachweis 6 Jahre ab Prüfungsdatum. Wird innerhalb dieser Zeit ein Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 besucht (siehe unten), verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. Wird die „6-Jahres-Frist“ versäumt, so ist der Anlage 3 Lehrgang wiederholt zu besuchen.
- Die Fachkunde nach TRGS 521 sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 werden bescheinigt